Mit dem Spielen von Altis Life auf unserem Server LiveYourLife haben alle Spieler die gesamten Regeln gelesen und akzeptiert.
Unser Tipp: Egal was ihr auf dem Server macht, nehmt es immer auf!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
§2 RP - GEBOT
§3 GEWALTANWENDUNG
§4 ÜBERFÄLLE & KONFLIKTSITUATIONEN
§5 SAFEZONES & PVP-ZONEN
§6 CLANTAG & GRUPPIERUNGEN
§7 FAHRZEUGE UND LOGISTIK
§8 NEW-LIFE
§9 TANKSTELLEN & BANKFILIALEN
§10 GROSSEVENTS, ASSERVATENKAMMERTRANSPORT & GEISELNAHMEN
§11 GANGBASEN
§12 POLIZEI & THW
§13 LEGALE GRUPPIERUNGEN
§14 VERKAUF VON FAHRZEUGEN
§15 GANGEROBERUNG
§16 TANOA
§17 HQ-RAID
§1 ALLGEMEINE REGELN
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sei kein Idiot, biete mit deinem Handeln jedem Spieler Spaß und Unterhaltung.
1.1 Rassistische, persönlich verletzende, diskriminierende Aussagen und Beleidigungen, ethnische Verunglimpfungen, sowie extremistische Parolen werden auf LiveYourLife (Server, TS, Forum etc.) nicht geduldet.
1.1.1 Jegliche Provokationen gegenüber der Verliererpartei (Furzen, Tea-Bagging, Beleidigungen, Kommentare etc.) sind untersagt.
1.2 Die Nutzung von Hacks, Cheats, Scripts, Exploits, sowie Duping, Bugusing und jegliche Art von Spielmanipulation zur Nutzung von Möglichkeiten, um sich Vorteile gegenüber anderen Spielern zu verschaffen, als auch Trolling und Griefing jeglicher Art, ist verboten.
1.3 Jeder Spieler hat darauf zu achten, dass er fair und verständnisvoll gegenüber anderen Mitspielern ist.
1.4 Das Nutzen von mehreren Accounts (Multi-Account) oder das Teilen von Accounts ist verboten.
1.5 Das Handeln von In-Game Währung und Items mit Echtgeld unter Spielern ist verboten. Hohe Geldbeträge, welche man von Fremden geschenkt bekommt, sind augenblicklich im Support zu melden.
1.6 Werbung, die Out-of-Character (OOC) stattfindet, ist verboten.
1.7 Jeder Spieler ist dazu verpflichtet, sich einen (vernünftigen) Vor- und Zunamen Namen anzulegen, mit dem man den Spieler ansprechen kann. Dem Supportteam steht es frei, Spielern einen neuen Namen zu geben.
1.7.1 Es ist verboten sich als eine andere Gruppierung auszugeben (Ausnahme: Polizei, siehe PDV).
1.8 Nachjoinen (Spawn nach Situationsbeginn: jegliche Calls und aktive Verfolgung), Selbstmord, “CombatLog” (Ausloggen während RP-Situationen) sowie “Lobby-hopping” (umspawnen) ist untersagt.
1.9 Für einen Supportfall müssen Beweise, wie Videos oder Screenshots vorhanden und online einsehbar sein (ShadowPlay, medal.tv, streamable.com), andernfalls kann ggf. nicht supportet werden. Das Beweismaterial muss für mind. 14 Tage für den Support verfügbar sein.
1.9.1 Eine Aufnahmepflicht existiert (Ausnahme: auferlegt Administrative) nicht. Niemand ist verpflichtet, ein Video hochzuladen und/oder es an Dritte weiterzugeben.
1.10 Der Support ist für jegliche Schäden, die aufgrund des “Spring-Scripts” oder "in Lagerhallen fahren" entstehen, nicht verantwortlich.
1.11 Der Besitz eines unsichtbaren Rucksacks (auch unter dem Ghillie) darf nicht abgestritten werden.
1.12 Bei einem ingame Kauf akzeptiert man den aktuellen Preis. Bei einer Preisänderung besteht kein Anrecht auf eine Erstattung.
Monatlich darf ein Spieler maximal 10 Millionen an Dritte verschenken. Dies bezieht sich auf sämtliche Vermögenswerte.
Als verschenken wird auch gewertet, wenn Vermögenswerte weit unter, dem üblichen Preis (min. des 75 % Marktpreis) getauscht werden (z.B. Verkauf eines HEMTT Ammo für 1000 Altis€). Gleiches gilt für Verkäufe von Waren und Fahrzeugen, bei welchen der Verkaufspreis mehr als 200% des üblichen Preises betragen. (z.B. Verkauf eines Hemmt Ammo für 7.000.000 Altis€).
Wird dieser Betrag überschritten ist damit zu rechnen, dass die Vermögenswerte vom Support gelöscht werden.
Anfragen bezüglich dieser Regel (u. a. Transfer von Fahrzeugen, die nicht im Auktionshaus handelbar sind) können ausschließlich über das Ticketsystem(Kategorie 1.13) gestellt werden.
Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 1 Mio. + 5% abgezogen!
1.14 Personen mit einem "Schnuller"-Symbol dürfen weder ausgeraubt noch bedroht werden. (inkl dazugehöriges Fzg.)
§2 RP - GEBOT
Das eigene Leben ist für jeden die wichtigste und wertvollste zu schützende Sache. Überleben hat höchste Priorität.
2.1 Live Your Life ist ein Roleplay Server. Roleplay (RP) ist ausdrücklich gefordert!
2.2 Im "Side-Chat" darf kein RP (auch keine Werbung) betrieben werden. Nur normale Fragen zum Spielgeschehen oder neutrale Kommentare sind erlaubt.
2.3 Power-RP (niederschlagen, ausrauben und wegrennen) und das grundlose Ablehnen von Roleplay (auch: RP-Flucht) ist verboten.
2.3.1 Das vorzeitige Beenden von RP Situationen, sei es durch Unstimmigkeiten oder vermeintliches Fehlverstehen der Regeln wird mit RP-Flucht gleichgesetzt. Unstimmigkeiten dürfen erst nach der RP Situation, außerhalb des Spiels geklärt werden.
2.4 Meta-Gaming ist verboten und bezeichnet das Benutzen von “Out of Character” Informationen im Spiel bzw. Rollenspiel (Ausnahme: z.B. “Dokumente” via TS o.Ä.).
2.5 Das Androhen mit Support, Admins, Moderatoren oder Banns, inklusive Synonyme (Suppenküche, Bürgermeister etc.) ist in jeglicher Hinsicht untersagt.
2.6 Vor dem Aufbrechen eines Fahrzeuges muss versucht werden, mit dem Besitzer RP zu führen (insb. bei Multiprocessing-Routen & dem Jagdgebiet, ausg. Polizeifahrzeuge). Ist das nicht möglich, darf das Fahrzeug auch ohne Schussankündigung aufgebrochen werden.
2.7 Ein Restart beendet Gefechte, jedoch keine RP-Situationen. Die Situation ist nach dem Restart weiterzuführen, hierbei ist das Umspawnen (auch zur Gangeroberung) verboten.
§3 GEWALTANWENDUNG
Jegliche Gewaltanwendung muss vorher angekündigt und Verhältnismäßig erfolgen. Zufälliges oder regelwidriges Töten (RDM) ist strengstens untersagt.
3.1 Das Aufknacken (§2.6), Töten, Beschießen, Niederschlagen und Ausrauben anderer Spieler bedarf grundsätzlich einer Schussankündigung (“Call”). Ein rollenspieltechnischer Hintergrund muss gegeben sein.
Eine Schussankündigung muss:
- verbal und außerhalb des Fahrzeuges stattfinden,
- hörbar, verständlich und realitätsnah (Speedcalls o.Ä. sind nicht erlaubt) erfolgen,
- eine klare Aufforderung & Konsequenz enthalten (z.B. "Nimm die Hände hoch, das ist ein Überfall!", für Polizei: "[...] polizeiliche Maßnahmen") und
- von einer bewaffneten (Waffe in der Hand), nicht gefesselten Person getätigt werden.
Eine Schussankündigung ist nicht erforderlich wenn:
- die Polizei den EMP einsetzt oder nach §10.6.1 (Sprengladung Bank), §11.2 (Base Razzia) oder nach §12.3 (Gefecht zwischen 2 Parteien) eingreift,
- Geiselnehmer zum Schutze der Zivilbevölkerung getötet werden (siehe: PDV),
- Polizisten sich im Rebellengebiet befinden,
- eine Person bei einem "Reifencall" oder beim Beschuss eines gestohlenen Fahrzeugs getroffen wurde (Beweispflicht),
- eine Schussankündigung der gegnerischen Partei erfolgte (zzgl. obiges genanntes Gleichwertiges).
- die Polizei in eine aktive Situation eingreift (Reifen- oder Tasercall)
Als Schussankündigung zählt nicht wenn:
- die Polizei tasert, festnimmt, den EMP ankündigt, RP Sirenen benutzt, Nagelbänder einsetzt,
- per Sprachanruf oder Textnachricht Drohungen ausgesprochen werden,
- nur Sperrzonen (temporäre blaue Zonen) ausgerufen werden,
- ein "Reifencall" erfolgt (Beschuss auf Motor/Reifen nach einer Reaktionszeit von 10 Sekunden zulässig, sofern keine Reaktion erfolgt),
- ein gestohlenes Fahrzeug beschossen wird.
Der gegnerischen Partei muss während einer Konfliktsituation immer die Möglichkeit gegeben werden, die Situation unversehrt zu überleben.
3.2 Nach einer Schussankündigung muss eine angemessene Reaktionszeit von mindestens 10 Sekunden gegeben werden. Diese endet verfrüht, wenn der Gegenüber eine relevante Handlung tätigt (Flucht, Waffe zieht etc.).
3.3 Es ist untersagt Einzelpersonen/Gruppierungen zweimal auf derselben Tour zu überfallen. Außer die Partei, die überfallen wurde, greift erneut in die Situation ein (Spotten, Verfolgen etc.) oder Gruppierungsmitglieder wurden nicht ausgeraubt.
§4 ÜBERFÄLLE & KONFLIKTSITUATIONEN
Während eines Überfalls muss zwingend RP geführt werden. Beide Parteien sollen Spaß haben, ein "Call" soll nicht zum abfucken dienen.
Grundsätzlich beträgt der Radius eines Gefechtes 2 km! (Ausnahme: Offensichtliches RP mit einer anderen Fraktion/Gang)
4.1 Bewusstes und massives Überfallen von Gruppierungen oder Einzelpersonen (“Hunting”) ist verboten und kann mit einem permanenten Bann bestraft werden.
4.2 Falls sich zwei Gruppierungen in einer Konfliktsituation befinden, darf sich keine dritte Partei einmischen. Jede hinzukommende Partei hat den Situationsbereich zu meiden. Sollte es Warnschüsse (Schüsse auf den Boden oder in die Luft) geben, sind Maßnahmen zum Ausweichen der Situation zu treffen.
4.2.1 Bei einer Konfliktsituation am Airdrop muss jede hinzukommende Person/Gruppierung separat bedroht werden, damit diese ferngehalten werden darf.
4.3 Das Töten einer kapitulierten, kooperativen Person ist untersagt (Ausnahme: Geiselnahmen).
4.4 Schussgefechte enden, wenn:
- innerhalb von 10 Minuten kein direkter Beschuss erfolgt ist oder
- für mehr als 4 Minuten keine offensichtliche Verfolgung mehr besteht oder
- die Gegenseite schwer verletzt wurde oder
- eine Partei im Side (bei Polizei: Rundfunknachricht bzw. SMS an Polizei) nachfragt "Gefecht vorbei?" und kein "Nein!" (bei Polizei: SMS) oder Beschuss innerhalb von einer Minute der Gegenpartei erfolgt.
Ein "Nein!" abzusenden, um künstlich das Gefecht hinauszuzögern, ist untersagt.
4.4.1 Für die Dauer des Gefechts ist es allen Teilnehmern untersagt eine Safezone zu betreten. Es sei denn:
- es besteht mindestens 4 Minuten keine Verfolgung mehr und keine in der Situation erbeuteten Güter werden mitgeführt
- oder man wurde von dem Überfallenden (oder seiner Gruppierung) informiert, dass der Überfall beendet ist
4.5 Bei Überfällen dürfen aus dem “I-Inventar” nur Waffen (mit Magazinen und Aufsätzen) gefordert werden, sofern diese außerhalb einer Safezone gesehen wurde (Beweispflicht), aus dem “Z-Inventar” darf alles außer der Haus- bzw. Fahrzeugschlüssel gefordert werden.
4.5.1 Das Fordern der Gruppierungszugehörigkeit ist untersagt.
4.5.2 Uniformierten Polizisten darf bei Überfällen weder das Gear, noch die Waffe entzogen werden. Magazine können über das Interaktionsmenü entfernt werden.
4.6 Bei Überfällen darf eine Person nicht gezwungen werden, Ware für einen zu Verkaufen/Verarbeiten (Ausnahme: Man kann es wegen seinem Gruppierungsstatus nicht selber machen).
4.7 Wenn eine Person auf einer legalen Farmroute unterwegs ist:
- dürfen Fahrzeuge weder geklaut noch gefordert werden,
- darf maximal 50% der Ladung entwendet werden.
Ausnahme: die Person
- kommt erst nach der Kampfunfähigkeit des Fahrzeuges zum Stehen
- ist während des Überfalls nicht kooperativ (z. B. beleidigt, flüchtet, etc.)
- befindet sich in der Nähe (<1 km) des Airdrops (nur Ladung darf entwendet werden)
- weißt im RP auf diese Regel hin oder deutet diese an
- (einschl. der dazugehörigen Gruppierung) schießt
4.7.1 Sollte sich eine Person auf einer illegalen Route befinden oder beobachtet werden, wie diese Person mit illegalen Verarbeitern/Verkäufern interagiert oder sich an einem illegalen Verarbeiter oder Verkäufer aufhält, (ca. 100m) darf das dazugehörige Fahrzeug und 100% der Ladung entwendet werden.
4.7.2 Auf der Müllroute dürfen nur illegale Gegenstände zu 100% entwendet werden, nicht jedoch das Fahrzeug. Ausnahme: einer der unter §4.7 genannten Fälle tritt ein.
4.7.3 Das Töten einer Person, die außerhalb einer Safezone "AFK" herumsteht ist nach entsprechendem Call und Reaktionszeit erlaubt, gilt allerdings nicht als unkooperativ.
4.7.4 Die Jagdwaffen (Rahim und Mk14 (klassisch)) dürfen ausschließlich im Jagdgebiet zum Jagen und zur Selbstverteidigung genutzt werden. Die Gewehre dürfen bei einem Überfall nicht abgenommen werden, es sei denn, es wurde illegales Jagdgut gefunden.
4.7.5 Es ist gewünscht, dass Verstöße nach der Situation zuerst im Diplo geklärt (= nicht Ingame!) und ggf. anschließend im Support gemeldet werden.
4.8 Sollte man nach dem Zeitpunkt der Schussankündigung eine Safezone betreten, ist das Teilnehmen an einem Gefecht verboten.
Wenn sich bereits in einer Safezone aufgehalten wird, ist das Teilnehmen erlaubt. Bei dieser nachträglichen Teilnahme besteht eine Beweispflicht.
4.9 Nach dem Verlassen eines Gefechts muss vor dem Betreten einer Safezone mindestens 2 Minuten keine Verfolgung stattfinden.
4.10 Sollte eine Person durch eine Waffe schwer verwundet werden, so ist es der Person auch nach der Wiederbelebung durch das THW nicht gestattet, an der vorherigen Situation teilzunehmen. (Hierbei zählt z.b. nicht: Desync, Verkehrsunfälle....)
4.11 In gelben Zonen des THW sind Überfälle und Schießereien untersagt.
4.12 Während das THW einen Spieler wiederbelebt und/oder behandelt, darf der Patient nicht überfallen werden. Dies gilt nicht, wenn die überfallene Partei eine RP-Situation mit dem Patient hatte, welche durch die schwere Verwundung unterbrochen wurde.
§5 SAFEZONES & PVP-ZONEN
In Safezones ist das Verursachen von Explosionen, das Ausrauben, Looten, Töten von Spielern, Knacken oder Stehlen von Fahrzeugen, niederschlagen und schießen mit Waffen (Ausnahme: Taser) grundsätzlich verboten. In PVP-Zonen (rot, ausgefüllt) darf ohne RP geschossen werden. Zu beachten sind §4.7 & §4.8, sowie §15 für die Gangeroberung.
5.1 Safezones und PVP-Zonen (& grüne Zonen) dürfen unter keinen Umständen als Fluchtmöglichkeit (z.B. während einer aktiven Verfolgung) vor anderen Spielern genutzt werden. Safezoneflucht wird ausschließlich vom Support geahndet. Das Benutzen von ATMs oder Einlagern ins Schließfach per 1-Click (inkl. illegale Gegenstände und Waffen) ist während einer aktiven Situation (inkl. Geiselnahmen) verboten.
Zu Safezones gehören:
- alle roten (nicht ausgefüllten) Kreise
- alle THW-HQs
- alle Crafting-Stations
- das Rebellencamp* ( ausgenommen Polizei )
*darf nicht zur Flucht vor der Polizei genutzt werden
5.1.1 Es ist untersagt, Fahrzeuge in Safezones abzustellen, um es als Zwischenlager zu nutzen und den Inhalt mit anderen Fahrzeugen zu verarbeiten oder zu verkaufen.
5.1.2 Eine Luft-Boden-Verfolgung kann nur bis zu vier Minuten aufrechterhalten werden. Sollte in der Zeit keine Verfolgung durch Bodenfahrzeuge erfolgen, darf in die Safezone gefahren werden.
5.2 Das Anbringen von GPS-Sendern an fremde Fahrzeuge ist, innerhalb von Safezones, nur durch Polizisten erlaubt.
5.3 Das Fahren von illegalen Fahrzeugen (Strider, Hunter, Ifrit, Offroader HMG) und Prowler, Qilin, Prowler Light, Qilin Light durch Kavala ist strengstens verboten (Ausnahme: THW). Diese dürfen dort nur ein- und ausgeparkt werden.
5.4 Der Handel mit Wertgegenständen ist in Safezonen gefahrlos durchführbar. Zivilermittler der Polizei sind hiervon ausgenommen.
5.4.1 Handel & Vereinbarungen in Safezones sind bindend.
5.4.2 Verträge, deren Laufzeit von 7 Tagen und/oder einen Kreditwert von 10 Millionen € überschreiten, werden auf eigene Verantwortung geschlossen.
5.5 PVP-Zonen dürfen 20 Minuten nach einem Respawn wieder betreten werden (Ausnahme: Gangverstecke).
5.5.1 Das Looten von Spielern in den Gangverstecken ist verboten.
5.5.2 Spotten gilt als “passives Teilnehmen”.
5.6 Wenn eine aktive Verfolgung nach dem Verlassen/Auflösen der PVP-Zone besteht, kann das Schussgefecht ggf. weitergeführt werden.
5.7 Safezonen werden grundsätzlich in PVP-Zonen aufgehoben.
§6 CLANTAG & GRUPPIERUNGEN
Ein gemeinsames Clantag ist für jede Art von herbeigeführter Aktion notwendig (Insb. Zentralbankraub, Raubüberfälle, Geiselnahmen, gemeinsame Gefechte etc.). Gruppierungen müssen sich mit einem dauerhaften Clantag ([Clantag] Spielername) kennzeichnen.
6.1 Der Clantag einer anerkannten Gruppierung darf auch nur von dieser verwendet werden. Sollte hierbei ein Verstoß festgestellt werden, kann durch den Support eine Änderung des Clantags angeordnet werden.
6.2 Ein offizielles Bündnis gilt als ein Zusammenschluss zweier Parteien, welche auch gemeinsam in Gefechtssituationen agieren dürfen. Das Zusammenarbeiten von Parteien muss der Polizei mitgeteilt werden und gilt, nach einer Bekanntmachung durch die Polizei, für 4 Stunden.
6.2.1 Anerkannte Gruppierungen dürfen nicht zusammenarbeiten.
6.3 Es dürfen maximal 20 Gangmitglieder gleichzeitig auf der Insel aktiv sein. Ausnahme: legal Anerkannte
§7 FAHRZEUGE UND LOGISTIK
Illegale/ Illegale gepanzerte Fahrzeuge sind hier unabhängig der Gesetzbücher klassifiziert.
Lastkraftwagenfahrer MEP MEEP
7.1 Das Blockieren von Spawnpunkten durch Fahrzeuge ist untersagt.
7.2 Das Einparken von Fahrzeugen während einer RP-Situation ist nicht gestattet.
7.3 Das Entwenden von Items oder Gegenständen aus Fahrzeugen während der Besitzer ein oder aussteigt, gilt als Trolling.
7.4 Mutwilliges Zerstören von Fahrzeugen (VDM) ist verboten. Darunter zählt nicht der §14 Verkaufen von Fahrzeugen.
7.5 Das beabsichtigte Töten mit Fahrzeugen (VDM), unabhängig der Umstände und Hintergründe, ist strengstens verboten. Ein fehlgeschlagener Versuch wird mit VDM gleichgesetzt. Dies gilt auch für absichtliches Überfahren, um den "Knockout" auszunutzen. Das Überfahrenwerden, infolge von mutwilligem Blockieren des Fahrzeugs, gilt als Eigenverschulden, allerdings darf dies nur zur Flucht genutzt werden.
7.6 Es ist gestattet, (flüchtige) Fahrzeuge, die Teil einer RP-Situation waren oder sind, durch leichtes Rammen bzw. ausbremsen zu stoppen, sofern ein triftiger Grund besteht. Ziel ist es stets, das Fahrzeug zum Stillstand zu bringen, ohne dabei den Fahrer zu töten oder Autos zum explodieren zu bringen.
7.6.1 Bei einer Verfolgungsjagd ist der Rammende in der Haftpflicht.
7.6.2 Illegale gepanzerte Fahrzeuge dürfen nicht von PKWs gerammt werden.
7.7 Das Blockieren von Flugobjekten, um diese vom Abheben zu hindern, ist ohne Call, für ca. 30 Sek. gestattet. Sollte der Blockierende abstürzen oder abgeschossen werden, ist dieser in der Haftpflicht.
7.8 Es ist verboten über Großstädte unter der Mindestflughöhe (250m) zu schweben oder ohne ausgewiesenen Landeplatz zu landen.
7.8.1 Verstöße werden mit einer sofortigen Verschrottung des Fahrzeuges durch die Administrative bestraft.
7.9 Das Landen in Flugverbotszonen ist untersagt.
7.10 Für ein entwendetes Fahrzeug hat der Dieb zu haften; entwendete Fahrzeuge dürfen nicht in Safezones gefahren werden.
7.11 Wenn in einer RP-Situation (hier einschl. PvP-Zonen) mindestens 50% der Reifen zerstört sind, ist das Fahrzeug als nicht mehr fahrtüchtig zu werten.
7.12 Außerhalb des Rebellengebiets dürfen pro Gruppierung und Situation max. 5 gepanzerte Fahrzeuge (davon max. 2 illegal gepanzerte Fahrzeuge) gleichzeitig benutzt werden. Prowler Light und Qilin Light sind von dieser Regel ausgenommen. (Ausnahme: §10.4, Tanoa: §16.2, Großevents).
7.12.1 Wird ein Fahrzeug in einer Situation gestohlen, zählt dies während der Situation nicht zum Limit. Ist die Situation beendet gilt §7.12.
7.13 Tempests dürfen verwendet werden, um sich bei einer aktiven Verfolgungsjagd zu wehren und nicht aktiv für Überfälle und Gefechte. Vans dürfen nicht zum ausbremsen benutzt werden.
7.14 Das Orten des Fahr- oder Flugzeuges ist per Entfernungsanzeige im Schlüsselbund (Z-Menü) verboten.
7.15 Der Van darf zum Springen aufs Dach, zum Überwinden von Hindernissen und als alternative Schützenposition verwendet werden.
§8 NEW-LIFE
Sobald eine Person stirbt kann sie von einem THW-Mitarbeiter wiederbelebt werden. Jeder hat überall - ausgenommen in PVP-Zonen - das recht, wiederbelebt zu werden.
8.1 Ein Request beim THW gilt nicht als endgültiger Tod, sondern als eine schwere Verletzung. Das Respawnen gilt als endgültiger Tod.
8.2 Das THW darf erst in eine Situation eingreifen, wenn keine Gefahr mehr besteht.
8.2.1 Das THW ist verpflichtet vor dem Eintreffen am Ort des Geschehens mit der Polizei oder den Zivilisten zu kommunizieren, ob die Kampfsituation vorüber ist. Die Polizei und Gruppierungen sind verpflichtet, dem THW zu antworten.
8.2.2 Bei unklarer Situationslage hat der THW min. 500 Meter von dem Gefecht entfernt zu warten.
8.3 Die Gewinnerpartei ist bei eigener Anwesenheit berechtigt, zu bestimmen wer als erstes wiederbelebt wird.
8.3.1 Entscheidungen ob jemand nicht wiederbelebt wird, liegt nur bei einem Teammitglied oder ggf. dem THW (Blacklist).
8.4 Wenn ein Spieler respawned ist, darf er nicht mehr:
- in die vorherige RP-Situation eingreifen und (Ausnahme: Polizei) einen Mindestabstand von 2 km vom Ort des Geschehens einhalten.
- Wenn die RP-Situation vorbei ist, darf er erst nach 20 Minuten zum Ort des Geschehens zurückkehren.
8.4.1 Bei Verlagerung gelten diese Regeln für den neuen Ort des Geschehens.
8.4.2 Spotten, “passives Teilnehmen” ist ebenfalls verboten.
8.4.3 Die Nutzung des Killswitches ist nach dem Respawn erlaubt.
8.4.4 Bei JVA Überstellungen dürfen respawnte Spieler (& die nach dem Zeitpunkt einer vorläufigen Festnahme spawnen), nicht in die RP-Situation eingreifen.
§9 TANKSTELLEN & BANKFILIALEN
9.1 Tankstellen und Bankfilialen können erst ab 4 Polizisten im Dienst ausgeraubt werden. Wenn weniger als 15 Polizisten online sind, darf die Anzahl der Gruppenmitglieder die Anzahl der Polizisten nicht überschreiten.
9.2 Bei Raubüberfällen auf Tankstellen und Bankfilialen darf die Anzahl der Polizisten die der Räuber um max. 2 überschreiten.
§10 GROSSEVENTS, ASSERVATENKAMMERTRANSPORT & GEISELNAHMEN
10.1 Um Geiseln nehmen zu dürfen, müssen sich mindestens 10 Polizisten auf dem Server befinden. Das Ausloggen, seitens der Polizei, um die Mindestanzahl an Polizisten zu Unterschreiten, ist untersagt.
10.1.1 Bei einer Geiselnahme ist grundsätzlich die Polizei zu kontaktieren, die Forderung darf nicht an eine Gruppierung gestellt werden.
10.2 Bei einer Geiselnahme beläuft sich die maximale Auslöse auf 350.000€ pro Geisel. Alle Geiseln und Menschen sind gleichgestellt. Sämtliche Beträge lassen sich (mit Rücksicht auf §12.1) durch Items oder “Dienstleistungen” (= kein Gefangenenaustausch) ersetzen. Es dürfen maximal 2 Geiseln genommen werden. Es ist jeder Gruppierung maximal eine Geiselnahme pro Restart gestattet.
10.2.1 Bei einer Übereinkunft über die Immunität der Verhandlungspartner ist sich für den Zeitraum der Geiselnahme daran zu halten.
10.2.2 Geiseln sind, wann immer möglich, zu retten.
10.2.3 Jegliche Nachrichten an die Polizei die eine Geiselnahme begründen, müssen zwingend einen individuellen RP-Hintergrund haben. Permanente, gleichbleibende 'Copy & Paste' - Nachrichten sind unzulässig.
10.2.4 Geiselnahmen dürfen nicht während einem aktiven Großevent stattfinden
10.2.5 Das Rebellengebiet darf nicht für Geiselnahmen und für die anschließende Flucht genutzt werden.
10.3 Die Zentralbank/Asservatenkammer/Chemielager, allgemein bezeichnet als Großevent, kann ab 8 Polizisten im Dienst ausgeraubt werden. Die Anzahl der Polizisten muss hierbei die Anzahl der Räuber um zwei überschreiten. Sowohl für Polizisten und Zivilisten ist das Betreten eines Großeventgeländes nur in Verbindung eines Großevents gestattet.
10.4 Fahrzeuge, die bei einem Großevent benutzt werden, dürfen nicht verkauft oder gesprengt werden (außer es werden relevante Zufahrten versperrt, siehe PDV).
10.5 Bei Großevents ist das Einsetzen des EMP (Ausnahme: auf Boote) verboten.
10.6 Nach dem Beginn (1. Meldung) eines Großevents, ist es sämtlichen neu hinzukommenden Zivilisten verboten, sich dem Raub oder dessen Verteidigung anzuschließen.
10.6.1 Bei Großevents dürfen 2 Polizisten mehr am Gefecht teilnehmen, als es Räuber gibt. Sollte diese Zahl nicht durch die vorhandenen Polizisten erfüllt werden, dürfen auch nachkommende Polizisten an der Situation teilnehmen. Die nachkommenden Polizisten müssen nach der Situation weitere 30 Minuten im Dienst bleiben. Die Einsatzleitung hat die Möglichkeit vollwertige Beamten und Aushilfen, die freiwillig darauf verzichten zu einem Großevent mitgenommen zu werden, durch nachkommende Polizisten zu ersetzen. Wer zuerst da war wird auch, solange er nicht verzichtet, mitgenommen! Hierbei entfällt §1.8 (Nur Nachjoinen).
10.7 Die Polizei ist bei Raubüberfällen auf Bank/Asservatenkammer/Chemielager dazu angehalten, Verhandlungen mit den Räubern zu führen. Dazu ist eine Anfrage per Textnachricht zulässig.
10.7 Sollte keine Verhandlungsbereitschaft seitens der Räuber bestehen (Auswahl per Ingame-Abfrage), gilt das Gefecht als eröffnet.
10.8 Jeder Spieler bzw. jede Gruppierung darf nur alle 5 Tage (3 Tage nach einem erfolglosen Versuch) an einem Zentralbankraub teilnehmen. Auch das passive Teilnehmen, etwa durch spotten, ist untersagt.
10.8.1 Jeder Spieler bzw. jede Gruppierung darf nur alle 4 Tage (3 Tage nach einem erfolglosen Versuch) an einem Asservatenkammerraub teilnehmen. Auch das passive Teilnehmen, etwa durch spotten, ist untersagt.
10.8.2 Jeder Spieler bzw. jede Gruppierung darf nur alle 3 Tage (2 Tag nach einem erfolglosen Versuch) an einem Chemielagerraub teilnehmen. Auch das passive Teilnehmen, etwa durch spotten, ist untersagt.
10.8.3 Gewinnt eine Gruppierung das Großevent gegen die Polizei, so darf die Gruppierung beim unmittelbaren Abtransport/Verkauf/Einlagern des Tresorinhaltes nicht überfallen werden.
10.9 Ein Großevent und eine Geiselnahme sind nicht miteinander vereinbar, es sind unterschiedliche Situationen.
10.10 Es darf nur ein Großevent zur selben Zeit stattdinden. Das nächste Großevent darf erst gestartet werden, sobald die Polizei die Sperrzone an dem vorherigen Objekt entfernt hat. Das Aufbrechen von Zugängen ist vor dem Entfernen der jeweiligen Sperrzone untersagt.
10.11 Während eine Gruppierung ein Großevent vorbereitet, ist es anderen Parteien (Ausnahme: Polizei) untersagt sich dem Bereich zu nähern.
10.12 Bei dem Asservatenkammertransport gelten die gleichen Regeln wie bei dem Schiffswrack/Flugzeugwrack. Mehrmaliges Teilnehmen bei diesem Event ist verboten, zudem ist es der Polizei erlaubt mit maximal 8 Personen teilzunehmen.
§11 GANGBASEN & STÜTZPUNKTE
Basen und Stützpunkte sind weder Safezones, noch PVP Zonen. Der jeweilige Eigentümer hat nur “Hausrecht”, d. h. er darf Fremde von seinem Gelände verweisen.
11.1 Die Durchsetzung des Hausrechts muss angekündigt werden.
11.2 Razzien in Basen und Stützpunkte durch die Polizei sind gestattet. Diese sind kurz vor der Durchführung anzukündigen. Die Polizei darf die Base oder Stützpunkt erst nach erfolgter Ankündigung betreten (Ausnahme hierbei sind aktive Verfolgungen) !
11.3 Es ist dem Eigentümer verboten Eingänge & Durchgänge in Gangbasen oder in Stützpunkten mit Fahrzeugen zu blockieren.
11.4 Das Betreten einer Base oder einem Stützpunkt ist nur mit RP Hintergrund gestattet.
11.5 Sollte eine Base für ein Gefecht benutzt werden, gelten alle Fahrzeuge darin als Teil dieser Situation.
§12 POLIZEI & THW
Der Polizei und dem THW ist es stets gestattet als ausführendes Organ der Serverregeln, direkt und aktiv gegen Troller vorzugehen. Beide Fraktionen sind mit Respekt zu behandeln. Verstöße gegen interne Vorschriften können ggf. via Bann bestraft werden.
12.1 Der Polizei und dem THW ist es untersagt, Fahrzeuge und Helikopter, sowie "Fraktionsgegenstände" (Waffen, Kleidung etc, ausgenommen Essen und Trinken) an Zivilisten abzugeben. Das Entwenden von Fraktionsgegenständen aus markierten Fahrzeugen / von markierten Polizisten ist ebenfalls verboten!
12.2 Bei einer Hausrazzia muss die Polizei, vor dem Aufbrechen des Hauses, eine Nachricht an den Haus- bzw. Schüsselbesitzer senden, welche eine Aufforderung enthält, innerhalb von 10 Min mit der Polizei in Kontakt zu treten, beinhalten muss. Sollte kein Kontakt hergestellt werden, darf von der Polizei das Haus durchsucht werden. Mit dem Aufbrechen der ersten Tür besteht eine einseitige Schussankündigung seitens des Eigentümers (einschl. dazugehörige Gruppierung). Dies gilt nicht bei gegenseitiger Vereinbarung.
12.2.1 Auf Anfrage des Hausbesitzers muss ein Beweis dem Support vorgelegt werden, dass er zum Raid Zeitpunkt wegen schwere Straftaten (siehe: PDV) auf der Wanted Liste stand oder Illegale Gegenstände nachweislich in das Haus eingelagert wurden. Beispiele dazu.
12.2.2 Sobald die Polizei kontakt mit dem Haus- bzw. Schlüsselbesitzer aufgenommen hat, dürfen sich keine weiteren Parteien in die Situation einmischen.
12.2.3 Placeables sind bei Haus- & Lagerhallenraids verboten. Placeables sind nur für Checkpoints & RP-Zwecke zu nutzen.
12.3 Nur die Polizei darf als dritte Partei agieren. Bevor diese in ein laufendes Gefecht zwischen zwei Gruppierungen eingreift, muss eine Ankündigung per Rundnachricht, mit Konsequenzen, erfolgen und umgehend eine Sperrzone über das entsprechende Gebiet gesetzt werden.
12.3.1 Bevor sich die Polizei als dritte Partei in ein Gefecht einmischt, hat Sie zuvor eine Vorwarnung per Rundnachricht anzukündigen. Minimale Reaktionszeit hierbei liegt bei 1 Minute, in der sich die Polizei nicht unmittelbar im Gefecht befinden darf.
12.4 Gruppierungen, welche als Geschäftsmodell Rechtsvertretungen anbieten, dürfen bei Verhandlungen/Vernehmungen o.Ä. Mandanten vertreten.
12.5 Das Niederschlagen von Polizisten, nach einer Taser Ankündigung ist erlaubt, vorausgesetzt es wird lediglich zur vollständigen Flucht genutzt und nicht übermäßig genutzt.
12.6 Der THW ist, ausgenommen bei Geiselnahmen (möglich ab 7 THW’lern), unantastbar.
12.7 Der Polizei ist es untersagt an Airdrops einen Tasercall zu tätigen.
12.8 Ein Tasercall der Polizei in einer Safezone ist nur dann legitim, solang ein provokantes Verhalten seitens der Zivilisten besteht. (Bsp.: Nicht befolgen einer pol. Anordnung) - Ausnahme: Rebellen-Camp
12.8.1 Ein Tasercall ist legitim, sollte sich die Person von einer illegalen Aktivität aus in die Safezone begeben.
12.9 Polizisten dürfen zurückschießen, wenn die Person, mit der sie im RP sind, einen Schusscall erhält, sofern der Polizist deutlich als solcher zu erkennen ist.
§13 LEGALE GRUPPIERUNGEN
13.2 Legalen Gruppierungen ist es gestattet, Großevents durchzuführen (§10 ist zu beachten) und an Gangeroberungen, Airdrops, Scripted-Events (außer Asservatenkammertransport) teilzunehmen. Hierfür (außer Airdrop) darf jegliche Ausrüstung, die nötig ist, verwendet werden. Dazu zählen auch großkalibrige Waffen, Aufsätze und Fahrzeuge.
13.3 Bei legal anerkannten Gruppierungen ist der Hunter nicht als illegal klassifiziert anzusehen. (Voraussetzung: Gruppierungsskin ist auf dem Fzg. vorhanden)
§14 VERKAUF VON FAHRZEUGEN
14.1 Vor dem Verkauf von Fahrzeugen beim Autoschieber muss dem Besitzer, Eigentümer oder der Gruppierung ein Angebot unterbreitet werden, sein Fahrzeug wieder "freizukaufen" (Preis = maximal 50% der Versicherung). Dieses Angebot muss per Ingame-Kommunikation erfolgen. Dabei darf der Name des Besitzers oder der Gruppierung über den Side-Chat ermittelt werden.
14.2 Bei illegalen gepanzerten Fahrzeugen gilt eine Millionen als Auslöse (Ausnahme bei Verwendung gegen die Polizei, siehe PDV §4.6). Für die MSE-3 Marid der Polizei gelten drei Millionen als Auslöse.
14.3 Fahrzeuge, die auf der Rebelleninsel für die GV's benutzt werden, dürfen nicht ausgelöst werden.
14.4 Es gilt vor dem Beginn des Verkaufs eine Reaktionszeit von 15 Minuten auf die Auslösenachricht. Die Auslöse muss zeitnah nach dem Stehlen des Fahrzeugs erfolgen. (Zeitnah = 15 Minuten nach Beendigung der Ausgangssituation)
14.5 Sobald die Forderung zum Auslösen unterbreitet wird, dürfen "respawned" Spieler oder neu connectete Spieler nicht in die RP-Situation eingreifen. Für die Polizei zählt der Notruf von der Partei, die die Forderung bekommen hat.
14.6 Sobald die Forderung zum Auslösen unterbreitet wird, hat man eine Stunde Zeit die Fahrzeuge am Rebellenautoschieber zu verkaufen. Kommt es durch ein Gefecht zu einer Überschreitung des Zeitraums, darf das Fahrzeug trotzdem verkauft werden.
14.7 Bei der Geldübergabe muss das Geld bar übergeben werden.
§15 GANGEROBERUNG
15.1 Es dürfen maximal 10 Leute aus einer Gruppierung teilnehmen.
15.2 Kampfgebiet ist lediglich die ausgewiesene Zone, das Gefecht darf sich nicht nach außen verlagern.
15.3 Alle Spieler, die bei der Gangeroberung mitmachen möchten, müssen sich bei Beginn in der grünen Zone befinden. Sobald das Event beginnt (PVP-Zone) ist nachträgliches betreten, mehrfaches Teilnehmen, sowie spotten von außerhalb untersagt.
15.4 Es dürfen keine Fahrzeuge während des Events benutzt werden. Relevante Eingänge, Durchgänge, Zugänge etc. dürfen nicht blockiert werden.
15.5 Callen oder Ausrauben ist 10 Minuten vor der Gangeroberung und 10 Minuten nach Ende verboten.
15.6 Während der Gangeroberung darf sich kein Spieler auf dem Dach aufhalten.
15.7 Die Nutzung von Rauchgranaten und der Konsum von Marihuana ist verboten.
§16 TANOA
16.1 Wenn mehr als 5 Personen einer Gruppierung Online sind:
- ist das Überfallen (o.Ä.) und das Teilnehmen an GV's für die Gruppierung untersagt und
- sie müssen sich bei einem Überfall auf einer illegalen Farmroute unverzüglich ergeben.
16.2 Illegale Fahrzeuge (siehe §7.11) dürfen auf Tanoa nur in GV's und auf den direkten Verkehrswegen zu den GV's benutzt werden.
§17 HQ-Raid
17.1 Ein Raid auf ein Polizei HQ darf nur unter folgenden Bedingungen gestartet werden wenn:
- die Polizei ein illegal gepanzertes Fahrzeug (Ifrit, Hunter, Strider) oder ein unter Abs. 4.6 PDV genanntes Flugfahrzeug beschlagnahmt,
- die Polizei ein Farmingfahrzeug für mehr als 30 Min. einbehalten hat,
- ein Gruppierungsmitglied von der Polizei in Gewahrsam genommen wurde und dessen Fahndungsliste über 5 Mio beträgt (einsehbar HIER),
- die Polizei bei einem aktiven Schussgefecht in das Polizei HQ flüchtet (es muss keine neue Ankündigung erfolgen sofern die Polizei aktiv in das HQ verfolgt wurde) oder
- die Polizei nach einem Hausraid bei einem Gruppierungsmitglied mit dem illegalen Inhalt ins HQ fährt.
Ein Angriff auf das Polizei HQ darf NICHT unter folgenden Bedingungen gestartet werden wenn:
- ein aktives Schussgefecht gegen die Polizei in der Nähe des HQ´s besteht, dieses aber nicht zur Positionierung oder Flucht genutzt wird.
17.2 Eine Ankündigung kann verbal als auch als Polizei Notruf (SMS) erfolgen.
17.2.1 Vor der Ankündigung ist das Betreten des HQs untersagt.
17.3 Nach einer solchen Ankündigung muss eine Vorbereitungszeit von 60 Sekunden gegeben werden.