Die Damen und Herren vom THW dürfen während eines offenen Gefechtes, verstorbene Angehörige der kämpfenden Parteien wiederbeleben. Dazu muss nur die besagte Person zu ein THWler/in gebracht werden, der/die 1km außerhalb der Sperrzone liegt und sich nicht in einer Safezone befindet.
Da diese Regelungen für alle Spieler gleichermaßen gelten, ist das fair.
Jedoch ist eine solche Situation schwer zu bewerkstelligen in einen normalen Gedacht.
Anders sieht es dann aber in Belagerungssituationen aus. Der Belagerer stellt ein ausreichend gepanzertes Fahrzeug zwischen seinen Kollegen und dem Gegner und platziert ihn anschließend in dem Fahrzeug. Danach entfernt er sich mit seinen Kollegen/in und bringt ihm zum THW.
Angesichts der Tatsache das die Basen durch neue Regelungen wieder geändert und abgeschwächt wurden, sollte man auch diesen Fall abschwächen oder gar verbieten. Ich möchte hier das Thema Basen nicht wieder neu aufrütteln. Mir geht es hierbei um das beschriebene Beispiel.
Es ist also möglich als Belagerer sozusagen eine Armee aus Wiederkehrern aufzubauen, was das Kämpfen für die Verteidiger ziemlich unfair macht.
Mein Vorschlag wäre: Ein THW darf im Falle einer Belagerung keinen der beiden Parteien wieder aufhelfen, bis das Gefecht beendet ist.
Ich möchte auch nicht sagen, dass diese Praktik bisher oft durchgeführt wurde. Mir geht es hier um die Möglichkeit eine solche Tat regelkonform durch zu ziehen. Bitte schreibt mir die Regel, die diesen Fall abdecken würde. Ich habe sie nicht gefunden.
MFG Delochandre