Das Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG, beschreibt im nähere die Legalität, den Umgang und das Strafmaß von Betäubungsmitteln.
§1 Allgemeine Festlegung
1.1 Ordnungswidrigkeiten
- Leichte Verletzung des Rechts
- Werden mit Bußgeldern geahndet
- In schwerwiegenden Fällen können Lizenzen entzogen werden
1.2 Straftaten
- Geregelt durch StGB
- Unterscheidung in Verbrechen und Vergehen
1.2.1 Vergehen
- Werden mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafe geahndet
1.2.1 Vergehen
- Werden mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafe geahndet
1.3 Strafbarkeit
- Der Straftatenkatalog gibt die Höchststrafen an. Es obliegt den Beamten mildernde Umstände anzuerkennen.
§2 Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel
2.1 Rechtswidrige Handlungen
- Herstellung, Besitz, Handel, Abgabe und Ausgabe
- Der Versuch der oben genannten Taten ist strafbar
2.2 Substanzen
| Klasse | Substanz | Bemerkung |
| illegale Betäubungsmittel | Marihuana | einschließlich Ausgangsprodukte |
| Lysergsäurediethylamid | ||
| (Edel-)Heroin | ||
| (Edel-)Kokain | ||
| (Blue) Meth | ||
| CLOUD 9 | - | |
| Sportbier | ||
| hochprozentige Alkohole | Rum | - |
| Whiskey | ||
| Vodka | ||
| Lebenselixier |
2.3 Strafen
- Beschlagnahmung der Substanzen
- Strafe nach Katalog
| Auszug aus dem Strafkatalog | |
| Besitz | 150.000€ |
| Handel | 200.000€ |
| Verarbeitung | 350.000€ |
| Transport | 100.000€ |
| bzw. Haftstrafe | |
§3 Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungspflichtige Betäubungsmittel
3.1 Rechtswidrige Handlungen
- Besitz, Handel, Abgabe und Ausgabe
- Der Versuch der oben genannten Taten ist strafbar
3.2 Substanzen
- Cannabis
- Unverarbeitetes Kokain
- Unverarbeitetes Heroin
- Seltene Frösche
- Baggies
- Schwarzpulver
3.3 Strafen
- Beschlagnahmung der Substanzen
- Strafe nach Katalog
| Auszug aus dem Strafkatalog | |
| Besitz | 150.000€ |
| Handel | 200.000€ |
| Transport | 100.000€ |
| bzw. Haftstrafe | |
§4 Verkehrsfähige und verschreibungspflichtige Betäubungsmittel
4.1 Rechtswidrige Handlungen
- Besitz, Handel, Abgabe und Ausgabe
- Der Versuch der oben genannten Taten ist strafbar
4.2 Legalisierung der Betäubungsmittel
Durch eine medizinische Qualifizierung und einen dementsprechenden, schriftlichen Nachweis, können die unten genannten Betäubungsmittel besessen, gehandelt, abgegeben und ausgegeben werden.
Die Abgabe der Betäubungsmittel an suchtgefährdete und süchtige Personen ist verboten.
4.3 Substanzen
Medizinisches Marihuana
Morphium
4.4 Strafen
- Beschlagnahmung der Substanzen
- Strafe nach Katalog
| Auszug aus dem Strafkatalog | |
| Besitz | 150.000€ |
| Handel | 200.000€ |
| Transport | 100.000€ |
| bzw. Haftstrafe | |