Betäubungsmittelgesetz - BtmG

  • Das Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG, beschreibt im nähere die Legalität, den Umgang und das Strafmaß von Betäubungsmitteln.


    §1 Allgemeine Festlegung


    1.1 Ordnungswidrigkeiten


    • Leichte Verletzung des Rechts
    • Werden mit Bußgeldern geahndet
    • In schwerwiegenden Fällen können Lizenzen entzogen werden


    1.2 Straftaten


    • Geregelt durch StGB
    • Unterscheidung in Verbrechen und Vergehen


    1.2.1 Vergehen


    • Werden mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafe geahndet


    1.2.1 Vergehen


    • Werden mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafe geahndet


    1.3 Strafbarkeit


    • Der Straftatenkatalog gibt die Höchststrafen an. Es obliegt den Beamten mildernde Umstände anzuerkennen.


    §2 Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel


    2.1 Rechtswidrige Handlungen


    • Herstellung, Besitz, Handel, Abgabe und Ausgabe
    • Der Versuch der oben genannten Taten ist strafbar


    2.2 Substanzen

    Klasse Substanz Bemerkung
    illegale Betäubungsmittel Marihuana einschließlich Ausgangsprodukte
    Lysergsäurediethylamid
    (Edel-)Heroin
    (Edel-)Kokain
    (Blue) Meth
    CLOUD 9 -
    Sportbier
    hochprozentige Alkohole Rum -
    Whiskey
    Vodka
    Lebenselixier



    2.3 Strafen


    • Beschlagnahmung der Substanzen
    • Strafe nach Katalog


    Auszug aus dem Strafkatalog
    Besitz150.000€
    Handel200.000€
    Verarbeitung350.000€
    Transport
    100.000€
    bzw. Haftstrafe




    §3 Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungspflichtige Betäubungsmittel


    3.1 Rechtswidrige Handlungen


    • Besitz, Handel, Abgabe und Ausgabe
    • Der Versuch der oben genannten Taten ist strafbar


    3.2 Substanzen


    • Cannabis
    • Unverarbeitetes Kokain
    • Unverarbeitetes Heroin
    • Seltene Frösche
    • Baggies
    • Schwarzpulver


    3.3 Strafen


    • Beschlagnahmung der Substanzen
    • Strafe nach Katalog


    Auszug aus dem Strafkatalog
    Besitz150.000€
    Handel200.000€
    Transport
    100.000€
    bzw. Haftstrafe


    §4 Verkehrsfähige und verschreibungspflichtige Betäubungsmittel


    4.1 Rechtswidrige Handlungen


    • Besitz, Handel, Abgabe und Ausgabe
    • Der Versuch der oben genannten Taten ist strafbar


    4.2 Legalisierung der Betäubungsmittel


    Durch eine medizinische Qualifizierung und einen dementsprechenden, schriftlichen Nachweis, können die unten genannten Betäubungsmittel besessen, gehandelt, abgegeben und ausgegeben werden.


    Die Abgabe der Betäubungsmittel an suchtgefährdete und süchtige Personen ist verboten.


    4.3 Substanzen


    Medizinisches Marihuana

    Morphium


    4.4 Strafen


    • Beschlagnahmung der Substanzen
    • Strafe nach Katalog


    Auszug aus dem Strafkatalog
    Besitz150.000€
    Handel200.000€
    Transport100.000€
    bzw. Haftstrafe

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