§1 Definition
Als Schusswaffen werden alle mechanischen Vorrichtungen klassifiziert, die mithilfe eines Treibmittels Projektile beschleunigen und eine schwer-verletzende oder tödliche Wirkung erzielen können.
§2 Allgemeine Feststellung
2.1 Ordnungswidrigkeiten
- Leichte Verletzung des Rechts
- Mit Bußgeldern geahndet
- In schweren Fällen können Lizenzen entzogen werden
2.2 Straftaten
- Geregelt durch StGB
- Unterscheidung in Verbrechen und Vergehen
2.2.1 Verbrechen
- Werden mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafe bestraft
2.2.2 Vergehen
- Werden mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafe bestraft
2.3 Strafbarkeit
- Der Straftatenkatalog gibt die Höchststrafen an. Es obliegt den Beamten mildernde Umstände anzuerkennen.
§3 Schutzausrüstung
3.1 Feststellung
Folgende Gegenstände zählen als persönliche Schutzbewaffnung
- Protektoren
- Schutzhelme
- Westen mit ballistischer Schutzfunktion
3.2 Rechtswidrigkeit
- Bei Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
- Bei Widerstandshandlungen gegen polizeilichen Vollzugsmaßnahmen
3.3 Strafe
- Beschlagnahmung
- Bußgeld nach Katalog
| Auszug aus dem Bußgeldkatalog | |
| Besitz | 25.000 € |
1 §4 Legale Schusswaffen
2 4.1 Feststellung
Folgende Schusswaffen gemäß §1 dürfen ausschließlich zum Eigenschutz, außerhalb von Sicherheitszonen getragen werden.
| Auszug aus der Waffenliste | |
| Modell | Kaliber |
| Rook 40 | 9 × 19 mm |
| P07 | 9× 19 mm |
| 4-Five | .45 ACP |
| ACP-C2 | .45 ACP |
| Zubr | .45 ACP |
| PDW 2000 | 9 × 19 mm |
| Protector | 9 × 19 mm |
| Sting | 9 × 19 mm |
| Mk20 (MR) | 5,56 × 45 mm |
| SPAR-16 (MR) | 5,56 × 45 mm |
| TRG (MR) | 5,56 × 45 mm |
| MR = Gesamte Modellreihe | |
Sonderregelung für das Jagdgebiet
Das nicht offene Führen der unten genannten Waffe ist nur auf dem direkten Weg zum und von Jagdgebiet erlaubt.
Im Jagdgebiet ist das offene Führen und das benutzen der Waffe zur Jagd von legalen Tieren freigegeben.
| Auszug aus der Waffenliste | |
| MK-14 | 7,62 × 51 mm |
4.2 Rechtswidrigkeit
- Bei Begehen von Straftaten
- Bei Widerstandshandlungen gegen polizeiliche Vollzugsmaßnahmen
3 4.3 Straftaten
- Beschlagnahmung
- Entzug des Waffenscheins
- Strafe nach Katalog
| Auszug aus dem Strafkatalog | |
| Verwendung oder Widerstand | 50.000€ |
| bzw. Haftstrafe | |
4 §5 Illegale Waffen
4.1 5.1 Feststellung
Das Führen folgender Waffen ist illegal
- Kriegswaffen (Vollautomatisch)
- Mit Ausnahme §4 WaG
- Waffen mit dem Kaliber größer als 5,56 mm
- Mit Ausnahme §4 WaG
Das Führen von Waffen mit folgenden Eigenschaften ist illegal
- Waffen welche zu einer Straftat eingefügt wird
- Waffen welche ohne einen gültigen Waffenschein getragen wird
4.2 5.2 Strafen
- Beschlagnahmung
- Entzug des Waffenscheins
| Auszug aus dem Strafkatalog | |
| Verwendung oder Widerstand | 50.000€ |
| bzw. Haftstrafe | |
5 §6 Anbauteile
5.1 6.1 Legale Anbauteile
- Zweibeine
- Lampen
- Visiere
| Auszug aus der Waffenliste | |
| Kollimatorvisiere | |
| Holovisiere | |
| Zieloptiken bis 2-fache Vergrößerung | |
| MR = Gesamte Modellreihe | |
5.2 6.2 Illegale Anbauteile
- Schalldämpfer*
- Laserpointer
- Visiere mit einer Vergrößerung größer als 2-fach
| Auszug aus der Waffenliste | |
| AMS | |
| DMS | |
| Kahlia | |
| LRPS | |
5.3 6.3 Sonderregelung
Schalldämpfer auf legalen Waffen nach §3 WaG sind im Jagdgebiet erlaubt
6.4 Strafe
- Beschlagnahmung
- Entzug des Waffenscheins
- Strafe nach Katalog
| Auszug aus dem Strafkatalog | |
| Verwendung | 50.000€ |
6 §7 Munition
6.1 7.1 Legale Munition
Munition welche legale Waffen benutzen (nach §4 WaG) sind auch legal, wenn diese
- In einer legalen Waffe (nach §4 WaG) geführt werden
- Auf privaten, befriedigenden Gelände benutzt
- Nicht für Straftaten genutzt werden
6.2 7.2 Illegale Munition
Munition gilt als Rechtswidrig, wenn diese
- In einer illegalen Waffe (nach §4 WaG) geführt wird
- Die maximal zugelassene Magazingröße von 30 Patronen überschreitet
- Im öffentlichen Raum geführt wird
- Für Straftaten verwendet wird
- Bei Widerstandshandlungen gegen polizeiliche Vollzugsmaßnahmen
6.3 7.3 Strafe
- Beschlagnahmung
- Entzug des Waffenscheins
- Strafe nach Katalog
| Auszug aus dem Strafkatalog | |
| Verwendung | 50.000€ |
7 §8 Anscheinswaffen
7.1 8.1 Feststellung
Als Anscheinswaffen gelten alle Gegenstände, die eine Waffe imitieren und damit durch Außenstehende als Schusswaffe verkennt wenden könnten. Eine Anscheinswaffe muss nicht Schussfähig sein. Das tragen einer Anscheinswaffe im öffentlichen Raum ist untersagt und wird im folgenden bestraft.
8.2 Strafe
- Beschlagnahmung
- Strafe nach Katalog
| Auszug aus dem Strafkatalog | |
| Tragen | 50.000€ |
8 §9 Waffenhandel
Das Monopol für den Handel mit Feuerwaffen obliegt den staatlich lizenzierten Waffenhändlern. Von diesen werden nur legale Waffen gegen die Vorlage des Waffenscheines vertrieben.
9.1 Illegaler Waffenhandel
- Handel mit illegalen Waffen (nach §4 WaG)
- Handel mit jeglichen Waffen mit illegalen Gruppierungen
8.1 9.2 Strafe
- Entzug der Handelslizenz
- Beschlagnahmung der Ware
- Entzug des Waffenscheines
- Strafe nach Katalog
| Auszug aus dem Strafkatalog | |
| Tragen | 100.000€ |
| bzw. Haftstrafe | |