Verhältnismäßigkeit (Sonderregel)

  • Verhältnismäßigkeit für Gruppierungen

    Um ein ausgewogenes Spielverhältnis zu ermöglichen, behält sich die Administrative vor, einzelnen Gangs eine Verhältnismäßigkeit für Gefechte aufzuerlegen.

    Betroffene Gangs werden Ingame nach Beginn eines Gefechts benachrichtigt, mit wie vielen Spielern sie an dem Gefecht teilnehmen dürfen.

    Sollte die angezeigte Anzahl überschritten werden, muss die Verhältnismäßigkeit umgehend wiederhergestellt werden.

    Die betroffene Gang sollte sich vorher überlegen, mit wie vielen Spielern sie agiert, welche Spieler sich ggf. nicht beteiligen oder ohne Teilnahme abziehen können.


    Geltungsbereich
    Diese Regel gilt nur für Situationen, die von der Gruppierung provoziert werden.

    -Überfälle auf andere Spieler (alle Gefechte mit dem Ziel Ladung oder Gegenstände anderer Spieler zu entwenden, auch wenn die Gegenpartei zuerst den Schusscall ausspricht um sich besser zu verteidigen)
    -Gefechte, die gegen die Polizei provoziert wurden (provokantes umherfahren auf der Hauptstraße mit Illegalen Fahrzeugen oder Gegenständen, Tankstellen, Bankfilialen, etc...)

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