Hallo liebe Community,
aus aktuellem Anlass und unklarer Regulierung möchte ich folgendes Dilemma schildern:
Wir als LEGALE Gruppierung sind überfallen worden und haben uns nach einem langem Gefecht erfolgreich zur Wehr setzen können.
Nun standen die Vehikel der Gegnerfraktion frei im Situationsradius herum. Als ILLEGALE Gruppierung dürfte man diese dann annektieren und zur Auslöse anbieten oder gar ggf "exportieren".
Die Frage ist: Dürften wir das als LEGALE Fraktion auch?
Wenn nein, hätten wir andere Mittel oder Optionen, die der der ILLEGALEN Fraktionen entsprächen, zur Verfügung?
Im Namen der ACI möchten wir die gleiche Vorgehensweise Sanktionsfrei durchführen dürfen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Optional begrüßen wir es alternativ zur momentanen Regelung, wenn Fahrzeuge der LEGALEN Fraktionen prinzipiell NICHT entwended werden dürfen.
In Anbetracht der hohen Güterstückzahlen, die wir in der Regel mit uns führen und bei einer verloren Situation als potentiellen Verlust vermelden, empfinden wir diese Version als gerechtfertigt.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hierzu sehen wir Handlungsbedarf und wünschen Aufklärung!