Nutzungsbedingungen
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Bei der Nutzung der Kleinanzeigen geht der Käufer mit dem Verkäufer (und andersrum) eine geschützte Einigung ein.
Die Abgabe eines Gebotes oder die Bestätigung eines Gebotes sind in jedem Fall bindend.
Der Verkäufer hat bei einem Gebot Anspruch auf das angebotene Geld - Der Käufer auf die angebotene Ware bzw. Dienstleistung.
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- - Beim Erstellen eines Angebotes muss die Ware vorhanden bzw. die Dienstleistung erfüllbar sein.
- - Beim Abgeben des Gebotes muss entsprechendes Geld vorhanden sein. Es muss gewährleistet sein, dass das Gebot vom Nutzer bezahlbar bleibt.